Fachkraft für Rauchwarnmelder

Wir sind vom TÜV Rheinland, zur Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 zertifiziert.

Fast überall in Deutschland sind Rauchwarnmelder Pflicht.

Der Einbau dieser ist gesetzlich geregelt. Die genauen Bestimmungen legt die jeweilige Landesbauordnung fest.
In Nordrhein-Westfalen (§ 49 Abs. 7) besteht sie für Neu- und Umbau seit 2013. Nachrüsten von Bestandsbauten durch die Eigentümer muss bis zum 31. Dezember 2016 erfolgt sein. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestausstattung beinhaltet in der Regel Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder.

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