AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. Allgemeine Gültigkeit.

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Geschäfte, wenn von uns nicht ausdrücklich andere Bedingungen und Vereinbarungen schriftlich anerkannt werden. Einkaufsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, auch wenn in der Bestellung auf diese Bezug genommen wird.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle wechselseitigen Verpflichtungen zwischen uns einerseits und dem Käufer/Besteller anderseits wird Gütersloh oder das Landgericht Bielefeld und zwar abhängig von der Höhe des Streitwertes, erstinstanzlich zuständig.

3. Angebot und Vertragsabschluss.

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Ergänzungen oder Änderungen, gleich auf welchem Wege diese vereinbart werden, bedürfen ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung.

4. Preise.

Die Preise gelten ausschließlich Umsatzsteuer. Sie werden nach dem am Tage der Lieferung gültigen Preise, mit zum Zeitpunkt der Lieferung gültiger Umsatzsteuer berechnet. Festpreise oder Preise, die von unserer jeweils gültigen Preisliste abweichen, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

5. Zahlungsbedingungen.

Zahlung innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum netto. Wechsel werden nicht angenommen. Bei verspäteter Zahlung werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Der Kaufpreis ist sofort fällig, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände des Käufers /Bestellers, die Kreditwürdigkeit nach bankmäßigen Gesichtspunkten nach "bekannt" werden. Sofern nicht der Käufer sich zur Stellung ausreichender Sicherheit erbietet, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung vorzunehmen, oder von geschlossenen Verträgen zurückzutreten. Weigert sich der Käufer, den Vertrag zu erfüllen, sind wir berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.

6. Eigentumsvorbehalt.

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlungsämtlicher aus der Geschäftsbeziehung bestehenden oder noch entstehenden Forderungen unser Eigentum. Der Käufer hat das Recht, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu verarbeiten oder zu veräußern. Dagegen darf er die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die verarbeitete oder verkaufte Ware. Für den Fall des Weiterverkaufs bzw. der Weiterverarbeitung tritt der Käufer schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten gegen den Drittschuldner und bis zur Höhe des Rechnungsbetrages mit der Befugnis der Einziehung der Forderung sicherheitshalber ab. Maßnahmen und Kosten zur Erhaltung oder Sicherstellung unseres Eigentums fallen zu Lasten des Käufers.

7. Beanstandung und Haftung.

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen oder Rügen wegen offen erkennbarer Mängel sind uns unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware unmittelbar und schriftlich anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 3 Monate nach Empfang schriftlich anzuzeigen. Ware die be- oder verarbeitet ist, kann nicht beanstandet werden. Bei begründeten und fristgerechten Rügen wird dem Käufer nach unserer Wahl entweder der Minderwert vergütet, oder mangelfreie Ware nachgeliefert. Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche auf Ersatz mittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen.

8. Rücknahme.

Ohne entsprechende rechtliche Verpflichtung kann von uns gelieferte Ware nur zurückgenommen werden, wenn wir unser schriftliches Einverständnis gegeben haben. Die Ware muss in einwandfreiem Zustand sein und sich in der ungeöffneten Originalverpackung befinden. Die Rücklieferung hat frei unserem Lager zu erfolgen. Eine angemessene Kostenbeteiligung behalten wir uns vor. Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

9. Verbindlichkeit des Vertrages.

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nur dann nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrageine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

10. Datenspeicherung.

Datenspeicherung im Sinne des Bundes Datenschutzgesetzes.